Schugk IT-Solutions

Rechtliches

Wir möchten sicherstellen, dass Sie stets über alle relevanten Informationen im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen informiert sind.

Daher bieten wir Ihnen an dieser Stelle die Möglichkeit, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Miet- und/ oder Serviceverträge einzusehen sowie unseren Haftungsausschluss zu lesen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietverträge inkl. Service

§ 1 Geltungsbereich

1. Allen mit Schugk IT-SOLUTIONS GmbH - im Nachfolgenden "Schugk" genannt – geschlossenen Verträgen liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde.

2. Abweichende Bedingungen des Kunden, die Schugk nicht ausdrücklich anerkennt, gelten nicht.

3. Dem Kunden mitgeteilte Neufassungen dieser Vertragsbedingungen stimmt dieser zu und sie werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Neufassung derselben schriftlich widerspricht. Schugk wird den Kunden bei Übersendung der Neufassung auf die Bedeutung seines Schweigens besonders hinweisen.

4. Gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung diese AGB für jeden gleichartigen Vertrag in der jeweils geltenden Fassung auch ohne gesonderte Einbeziehung. Schugk wird den Kunden über Neufassungen informieren.

§ 2 Vertragsdauer

1. Schugk ist berechtigt, binnen eines Monats nach Unterzeichnung dieses Vertrages vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten.

2. Die umseitig vereinbarte Mietdauer beginnt nach ordnungsgemäßer Installation des Mietgegenstandes (Vertragsbeginn).

3. Sie verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn der Vertrag durch einen Vertragspartner nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf schriftlich durch Einschreibebrief gekündigt wird.

4. Das Mietverhältnis kann von beiden Parteien unter den gesetzlichen Voraussetzungen außerordentlich gekündigt werden. Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung durch Schugk liegt insbesondere auch vor, wenn:

  • über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren angestrebt wird.
  • der Kunde einen Standortwechsel ohne Zustimmung von Schugk durchführt.
  • der Kunde sich mit einer Zahlung aus dem Vertrag ganz oder teilweise trotz Mahnung mehr als vierzehn Tage in Verzug befindet.

§ 3 Pflichten des Vermieters

1. Der Kunde erhält von Schugk das entgeltliche Recht, den Mietgegenstand während der Mietzeit bestimmungsgemäß am angegebenen Standort zu gebrauchen. Schugk erbringt auf Grund des vorliegenden Vertrages Serviceleistung am im Vertrag bezeichneten Mietgegenstand. Ist dem Mietgegenstand ein zusätzlicher Controller angeschlossen, so werden Arbeiten am Controller nur gegen gesonderte Vergütung vorgenommen. Hat sich der Kunde gegen gesondertes monatliches Entgelt

  1. für die Vertragsergänzung mit Reparatur Controller entschieden, werden von Schugk kostenlos Reparaturarbeiten an der Hardware des Controllers ausgeführt, was den Austausch der defekten Controller-Hardware-Komponenten einschließt.
  2. für die Vertragsergänzung (FleetCockpit pro System) entschieden, werden von Schugk die laut Zusatzvereinbarung FleetCockpit - Managed Print Services vereinbarten Dienstleistungen erbracht.

2. Anlieferung und Installation sowie Abbau und Abtransport des Mietgegenstandes erfolgt durch Schugk. Für diese Leistungen hat der Mieter an Schugk jeweils ein Entgelt von 150,00€ zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.

3. Der Kunde erhält nach Lieferung des Mietgegenstandes eine Einweisung in die Bedienung und Technik.

4. Der Umfang der von Schugk zu erbringenden Serviceleistung bemisst sich nach den in der Wartungstabelle und Laufleistungsangabe der einzelnen Systeme enthaltenen Wartungs-/ Reparaturangaben und nach der vom Kunden gewählten Servicevereinbarung. Wartungs-/Reparaturaufwendungen (einschließlich Ersatz- und Verschleißteile) zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft von Mietgegenständen, soweit die Aufwendungen durch vertragsgemäße Nutzung bedingt sind. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Belieferung und Bereitstellung von Toner, Tinte, Bildtrommeln, Trommelcartridges, Developer/Starter/Entwickler und Siliconöl. Papier, Folien und Heftklammern werden generell separat berechnet.

5. Wartungs-/Reparaturaufwendungen, die durch unsachgemäße Behandlung oder infolge der Verwendung von nicht vom Hersteller freigegebenen Verbrauchsmaterialien und/oder durch Eingriffe des Kunden oder Dritter notwendig werden, werden gesondert nach Aufwand berechnet.

6. Schugk ist nur verpflichtet, die Serviceleistung am vertraglich festgelegten Standort zu erbringen. Eine Änderung des festgelegten Standortes bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Schugk und darf auch nur durch Schugk durchgeführt werden.

7. Schugk ist berechtigt, Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen, die ggf. die Leistung im eigenen Namen für Rechnung von Schugk erbringen. Die Haftung von Schugk wird hierdurch nicht berührt.

8. Kosten (z. B. Stromverbrauch etc.), die dem Kunden im Zusammenhang mit der Wartung/Reparatur entstehen sowie entgangene Umsätze werden von Schugk nicht ersetzt.

9. Sonderleistungen von Schugk, insbesondere,

  • Einbinden von Mietgegenständen im Kundennetzwerk,
  • Einrichten und Installieren von Software und
  • Installations- und Deinstallationsarbeiten von Mietgegenständen

werden gesondert berechnet und sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.

§ 4 Pflichten des Kunden, Zahlungsverzug, Schadenersatz

1. Der Kunde hat den monatlichen Mietpreis, die Zusatzseiten sowie besonders vereinbartes Zusatzmaterial, insbesondere Heftklammern und über dem vereinbarten Durchschnitt verbrauchten Toner/ Tinte, zu bezahlen. Hierbei liegt ein durchschnittlicher Toner-/Tintenverbrauch auf Basis des Formates DIN A4 und eine durchschnittliche Flächendeckung von 6 % bei Schwarz/Weiß-Seiten und von 20 % (5 % je Farbe) bei Farbseiten zu Grunde. Wird der Deckungsgrad dauerhaft überschritten und ergibt sich hieraus ein nicht berücksichtigter Toner-/Tintenmehrverbrauch, ist Schugk berechtigt, dem Kunden den Toner-/ Tintenmehrverbrauch gesondert in Rechnung zu stellen. Bei den in dem Mietpreis enthaltenen Freiseiten handelt es sich um eine Mindestabnahme.

2. Von Schugk durchgeführte Wartungs- und Reparaturarbeiten, die durch pflichtwidriges Verhalten des Kunden notwendig werden, insbesondere Verwendung von durch Schugk nicht freigegebener Verbrauchsmaterialien, unerlaubte Eingriffe von nicht durch Schugk beauftragten Personen, hat der Kunde gesondert nach Aufwand entsprechend der aktuellen Preisliste von Schugk, die in den Geschäftsräumen einsehbar ist, zu bezahlen. Das gleiche gilt für vom Kunden gewünschte Zusatzarbeiten wie Umprogrammieren und Updates nach der Ersteinstellung usw. im Fall des Satz 1 bleibt Schugk die Geltendmachung eines etwaigen weitergehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten.

3. Der Kunde hat die monatlichen Grundmieten, wie im Vertrag vereinbart, im Voraus zu zahlen. Die Folgeseiten werden extra, wie im Vertrag vereinbart, nachträglich berechnet. Kommt der Kunde mit der Begleichung einer quartalsweisen Rechnung in Verzug, ist Schugk berechtigt, sodann jeweils monatlich im Voraus abzurechnen.

4. Der Kunde ist verpflichtet, Schugk monatlich am letzten Werktag des Monats den Zählerstand des Mietgegenstandes mitzuteilen. Bei Nichtmitteilung wird bis zur endgültigen Feststellung nach Wahl von Schugk entweder die vereinbarte Mindestmenge oder der Durchschnittsverbrauch der letzten drei Monate berechnet.

5. Die Rechnungen von Schugk sind spätestens am 8. Tag nach Datum der Rechnungserstellung ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde kommt somit am 9. Tag nach Datum der Rechnungserstellung mit der Zahlung in Verzug. Sondervereinbarungen sind im Vertrag unter Bemerkungen zu finden.

6. Kommt der Kunde mit der Bezahlung einer vereinbarten Teilzahlung ganz oder teilweise in Verzug, so wird die gesamte Restforderung zur sofortigen Zahlung fällig. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse eingestellt wird oder sonstige Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden rechtfertigen.

7. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist Schugk berechtigt, vom Kunden Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozent pro Jahr (ggf. anteilig) auf den ausstehenden Betrag zu fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Zinsschaden entstanden ist. Schugk behält sich vor, einen höheren Zinsschaden oder den ggf. höheren gesetzlichen Zinssatz zu fordern.

8. Schugk ist berechtigt, vom Kunden im Falle des Verzuges, ab der ersten Mahnung eine Bearbeitungskostenpauschale von jeweils 5,00 EUR pro Mahnstufe zu fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder wesentlich geringere Bearbeitungskosten für die Mahnungen entstanden sind. Schugk behält sich vor, darüberhinausgehende Bearbeitungskosten geltend zu machen.

9. Der Kunde ist verpflichtet,

  • den Mietgegenstand nach den Anweisungen von Schugk und den Anweisungen der Betriebsanleitung zu bedienen und sorgfältig zu behandeln;
  • einfache Arbeiten gemäß § 3 Nr. 1 Satz 3 durchzuführen;
  • die für den Betrieb des Mietgegenstandes erforderlichen elektrischen Anschlüsse und sonstige Voraussetzungen zu schaffen;
  • den Mietgegenstand gegen Feuer, Sturm, Leitungswasser und Diebstahl zu versichern;
  • den Standort des Mietgegenstandes nicht ohne vorherige Zustimmung von Schugk zu verändern. Die mit einer Standortveränderung verbundenen Mehrkosten trägt der Kunde.
  • nur solche Arten von Kopierpapier zu verwenden, die vom Hersteller des Mietgegenstandes empfohlen werden;
  • Schugk bezüglich des Mietgegenstandes etwaige Störungen, Mängel, unvorhergesehene Gefahren und die Geltendmachung von Rechten durch Dritte unverzüglich anzuzeigen, insbesondere Beschlagnahmungen, Pfändungen oder ähnlichen Maßnahmen, die den Mietgegenstand beeinträchtigen oder gefährden, Insolvenzanträge über das Vermögen des Kunden, oder außergerichtliche Vergleichsverhandlungen.

10. Veranlasst der Kunde durch schuldhaftes vertragswidriges Verhalten eine außerordentliche Kündigung, ist er Schugk zum Schadenersatz verpflichtet. Schugk kann als Schadensersatz das Entgelt verlangen, dass vom Kunden bis zum nächstmöglichen ordnungsgemäßen Ende des Vertrages zu zahlen ist. Die Höhe des monatlichen Entgeltes bestimmt sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monatsbeträge vor der Kündigung. Schugk bleibt die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.

11. Ermächtigt der Kunde die Firma Schugk, die Kosten dieses Vertrages im Lastschriftverfahren einzuziehen, erfolgt der Einzug der geschuldeten Beträge bei Fälligkeit. Im Fall der Nichteinlösung ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag zuzüglich Rück-buchungsgebühren durch Überweisung zum Ausgleich zu bringen. Ein Nichtausgleich binnen zehn Werktagen ab Rückbuchungsdatum hat die Kündigung des bestehenden Mietvertrages zu Folge.

§ 5 Preise, Preiserhöhungen

1. Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, verstehen sich die Preise von Schugk zzgl. der jeweils am Liefertag gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer rein netto.

2. Schugk hat das Recht, durch schriftliche Änderungsanzeige die in diesem Vertrag genannten Preise zum Folgequartal zu verändern, wenn sich nach Vertragsschluss deren Einkaufspreise für Verbrauchsmaterialien oder Ersatzteile oder wenn sich die Löhne als wesentlicher Bestandteil der Wartungskosten ändern. Die etwaige Preisveränderung erfolgt durch Schugk im Verhältnis der Veränderung der Preise der genannten Positionen unter Berücksichtigung deren Anteils am Gesamtpreis. Sind innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten Preiserhöhungen von mehr als 6 % notwendig, bedarf es für den 6 % übersteigenden Teil der geforderten Preiserhöhung der Zustimmung des Kunden.

§ 6 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

1. Der Kunde darf seine Forderungen gegen Schugk, gleich welcher Art und gleich welchen Rechtsgrundes, nicht an Dritte abtreten.

2. Der Kunde kann gegen Forderungen von Schugk nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

3. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden, welches nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, steht ihm gegenüber den Forderungen von Schugk weder ein Zurückbehaltungsrecht noch die Einrede des nichterfüllten Vertrages zu.

§ 7 Besondere Vorschriften bei Mängeln, Haftungsausschluss

1. Der Kunde kann kein Minderungsrecht gegenüber der Miete ausüben. Dies gilt nicht im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels bei Vertragsschluss.

2. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln des Mietgegenstandes - auch solche, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren - sind ausgeschlossen, sofern Schugk oder einer seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Dies gilt nicht im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels bei Vertragsschluss.

3. Andere Schadenersatzansprüche des Kunden gegen Schugk sind ausgeschlossen, sofern sie nicht durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Schugk oder einer seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind und nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen. Der nach Satz 1 zulässige Haftungsausschluss gilt auch im Falle von Pflichtverletzungen bei Vertragsverhandlungen.

§ 8 Zugang von Willenserklärungen

Bei einer Mehrheit von Vertragspartnern auf Kundenseite bevollmächtigen sie sich gegenseitig für die jeweils anderen, einseitigen Willenserklärungen, zum Beispiel eine Kündigung, entgegenzunehmen.

§ 9 Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zentral gespeichert werden; dasselbe gilt auch für Angebotsdaten.

§ 10 Gerichtsstand

Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand Magdeburg. Gleiches gilt bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auf Kundenseite.

§ 11 Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Serviceverträge

§ 1 Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Serviceverträge über Kopier-/Druck-/Faxsysteme ("multifunktionale Systeme") zwischen Schugk IT-SOLUTIONS GmbH - im Nachfolgenden "Schugk" genannt – und ihren Kunden. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn Schugk hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.     

§ 2 Vertragsabschluss

Vertragsangebote von Schugk sind freibleibend und unverbindlich.

§ 3 Serviceleistung, Serviceumfang

1. Schugk erbringt auf Grund des vorliegenden Vertrages Serviceleistung am im Vertrag bezeichneten multifunktionalen System. Ist dem multifunktionalen System ein zusätzlicher Controller angeschlossen, so werden Arbeiten am Controller nur gegen gesonderte Vergütung vorgenommen. Hat sich der Kunde gegen gesondertes monatliches Entgelt

a) für die Vertragsergänzung „mit Reparatur Controller“ entschieden, werden von Schugk kostenlos Reparaturarbeiten an der Hardware des Controllers ausgeführt, was den Austausch der defekten Controller-Hardware-Komponenten einschließt.                                                     

b) für die Vertragsergänzung (FleetCockpit pro System) entschieden, werden von Schugk die laut Zusatzvereinbarung FleetCockpit - Managed Print Services vereinbarten Dienstleistungen erbracht.                                                                      

2. Der Umfang der von Schugk zu erbringenden Serviceleistung bemisst sich nach den in der Wartungstabelle und Laufleistungsangabe der einzelnen multifunktionalen Systeme enthaltenen Wartungs-/Reparaturangaben und nach der vom Kunden gewählten Servicevereinbarung. Wartungs-/Reparaturaufwendungen (einschließlich Ersatz- und Verschleißteile) zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft von multifunktionalen Systemen, soweit die Aufwendungen durch vertragsmäßige Nutzung bedingt sind. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Belieferung und Bereitstellung von Toner, Tinte, Bildtrommeln, Trommelcartridges, Developer/Starter/Entwickler und Siliconöl. Papier, Folien und Heftklammern werden generell separat berechnet. Zu den Verbrauchsmaterialien, die nicht übereignet, sondern zum Verbrauch zur Verfügung gestellt werden, gehören u. a. Bildtrommel, Starter und Heizwalzen.

3. Wartungs-/Reparaturaufwendungen, die durch unsachgemäße Behandlung oder infolge der Verwendung von nicht vom Hersteller freigegebenen Verbrauchsmaterialien und/oder durch Eingriffe des Kunden oder Dritter notwendig werden, werden gesondert nach Aufwand berechnet.

4. Schugk ist nur verpflichtet, die Serviceleistung am vertraglich festgelegten Standort zu erbringen. Eine Änderung des festgelegten Standortes bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Schugk und darf auch nur durch Schugk durchgeführt werden.

5. Schugk ist berechtigt, Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen, die ggf. die Leistung im eigenen Namen für Rechnung von Schugk erbringen. Die Haftung von Schugk wird hierdurch nicht berührt.

6. Kosten (z. B. Stromverbrauch etc.), die dem Kunden im Zusammenhang mit der Wartung/Reparatur entstehen sowie entgangene Umsätze werden von Schugk nicht ersetzt

7. Sonderleistungen von Schugk IT-SOLUTIONS, insbesondere,

  • Einbinden von multifunktionalen Systemen im Kundennetzwerk
  • Einrichten und Installieren von Software
  • Installations- und Deinstallationsarbeiten von multifunktionalen Systemen

werden gesondert berechnet und sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.

§ 4 Mitwirken des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, das multifunktionale System nach den Bedienungsanweisungen und den Spezifikationen des Herstellers (Einweisung, Bedienungsanleitung und Selbsthilfehinweise des Herstellers) zu bedienen sowie pfleglich und sachgerecht zu behandeln.

2. Der Kunde ist verpflichtet, Verbrauchsmaterialien wie Toner, Starter/Entwickler/Developer und Siliconöl ausschließlich von Schugk zu beziehen. Der Kunde hat ausschließlich das vom Hersteller des multifunktionalen Systems empfohlene Kopierpapier zu verwenden.

3. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Wartungs-/Reparaturarbeiten ausschließlich von Schugk bzw. von durch Schugk beauftragten Dritten erbringen zu lassen.

4. Der Kunde hat Schugk unter Angabe der ID-Nummer des multifunktionalen Systems unverzüglich über alle Umstände zu unterrichten, die eine außerplanmäßige Wartung/Reparatur erforderlich machen.

5. Der Kunde ist vor Beginn der Wartungs-/Reparaturarbeiten verpflichtet, Daten, Programme, gespeicherte Informationen etc. durch geeignete Maßnahmen gegen Verlust zu sichern; dies gilt insbesondere auch bei auszutauschenden Systemelementen.

§ 5 Wartungspauschale, Zahlung

1. Die in dieser Serviceregelung vereinbarte Wartungspauschale umfasst sämtliche Aufwendungen von Schugk zur Durchführung des vom Kunden gewählten Leistungsumfangs gemäß § 3. Der Kalkulation der Wartungspauschale liegt ein durchschnittlicher Toner-/ Tintenverbrauch auf Basis des Formates DIN A4 und eine durchschnittliche Flächendeckung von 6 % bei Schwarz/Weiß-Seiten und von 20 % (5 % je Farbe) bei Farbseiten zu Grunde. Wird der Deckungsgrad dauerhaft überschritten und ergibt sich hieraus ein nicht berücksichtigter Toner-/ Tintenmehrverbrauch, ist Schugk berechtigt, dem Kunden den Toner-/ Tintenmehrverbrauch gesondert in Rechnung zu stellen. Bei den in der Wartungspauschale beinhalteten Freiseiten handelt es sich um eine Mindestabnahme.

2. Leistungen, die über den vom Kunden gewählten Leistungsumfang gemäß § 3 hinausgehen, werden nach der jeweils gültigen Preisliste von Schugk berechnet.

3. Die vereinbarten Wartungspauschalen können von Schugk unter Einhaltung einer Benachrichtigungsfrist von zwei Monaten zum jeweils nächsten Monatsersten geändert werden. Übersteigt die Preisänderung 6 % pro Vertragsjahr, kann der Kunde das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat seit Zugang der Änderungserklärung     schriftlich kündigen.

4. Die Rechnungen von Schugk sind spätestens am 8. Tag nach Datum der Rechnungserstellung ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde kommt somit am 9. Tag nach Datum der Rechnungserstellung mit der Zahlung in Verzug. Sondervereinbarungen sind im Vertrag unter Bemerkungen zu finden.

5. Der Kunde hat die monatlichen Vertragspauschalen, wie auf der Vorderseite ausgewählt, in der Mitte des jeweiligen Abrechnungszyklus zu bezahlen. Die Folgeseiten werden extra, wie auf der Vorderseite ausgewählt, nachträglich berechnet.

6. Der Kunde ist verpflichtet, für den termingerechten Zahlungsausgleich Sorge zu tragen. Bei anhaltendem Zahlungsverzug (Erreichen der zweiten Mahnstufe) erfolgen bis zum Ausgleich sämtlicher aus dem Vertrag resultierenden Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse.

7. Des Weiteren behält sich Schugk vor, das Abrechnungsintervall zu kürzen und somit die Vertragspauschalen monatlich in Rechnung zu stellen.

8. Ermächtigt der Kunde die Firma Schugk, die Kosten dieses Vertrages im Lastschriftverfahren einzuziehen, erfolgt der Einzug der geschuldeten Beträge bei Fälligkeit. Im Fall der Nichteinlösung ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag zuzüglich Rückbuchungsgebühren durch Überweisung zum Ausgleich zu bringen. Ein Nichtausgleich binnen zehn Werktagen ab Rückbuchungsdatum hat die Kündigung des bestehenden Wartungsvertrages zur Folge.

9. Gegen die Vergütungsansprüche von Schugk kann der Kunde nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten, entscheidungsreifen oder solchen Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht begründen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 6 Servicebereitschaft

1. Die Wartungs-/Reparaturarbeiten erfolgen während den üblichen Geschäftszeiten von Schugk.

2. Schugk wird angefordertes Technikpersonal für Wartungs-/Reparatureinsätze so schnell wie möglich vor Ort zu Verfügung stellen. Die Angaben über den Zeitpunkt des Wartungs-/ Reparatureinsatzes sind unverbindlich.

3. Die Vereinbarung eines verbindlichen Wartungs-/Reparaturtermins kann der Kunde erst dann verlangen, wenn der Aufwand des Wartungs-/Reparaturtermins von Schugk genau festgestellt worden ist. Ein verbindlicher Wartungs-/Reparaturtermin bedarf einer schriftlichen Bestätigung von Schugk.

4. Verzögert sich die Durchführung von Wartungs-/Reparaturleistungen durch Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrungen sowie den Eintritt von Umständen, die von Schugk nicht verschuldet sind, so tritt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung der Wartungs-/Reparaturleistungen von erheblichem Einfluss sind, eine angemessene Verlängerung der Service- und Wartungstermine ein. Dies gilt auch dann, wenn solche Umstände eintreten, nachdem Schugk in Verzug geraten ist.

§ 7 Abnahme

1. Der Kunde ist zur Abnahme der Wartungs-/Reparaturleistungen verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist und eine Erprobung des multifunktionalen Systems stattgefunden hat. Erweist sich die Wartungs-/Reparaturleistung als nicht vertragsgemäß, ist Schugk       zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Mangel für die Interessenten des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern, wenn Schugk seine Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich anerkennt.

2. Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden von Schugk, gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Wochen seit Anzeige der Beendigung der Wartungs-/Reparaturleistungen als erfolgt, wenn der Kunde zugleich mit der Anzeige auf diese Frist und die Rechtsfolge des Fristablaufs hingewiesen wird.

3. Mit der Abnahme entfällt die Haftung von Schugk für erkennbare Mängel, soweit sich der Kunde nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.

§ 8 Mängelansprüche

1. Nach Abnahme der Wartungs-/Reparaturarbeiten ist Schugk zur Beseitigung von Mängeln der Wartungs-/Reparaturarbeiten verpflichtet. Ist der Kunde Unternehmer, stehen ihm keine Mängelansprüche zu, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist.

2. Soweit die Wartungs-/Reparaturarbeiten von Schugk zu vertretende Mängel aufweisen, ist Schugk nach ihrer Wahl berechtigt, die Leistung neu herzustellen oder den Mangel zu beseitigen. Im Falle der Nachbesserung ist Schugk verpflichtet, alle zum Zweck der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

3. Lässt Schugk eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist für die Mängelbeseitigung schuldhaft fruchtlos verstreichen, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung der Wartungspauschale oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Dieselben Rechte bestehen auch, wenn mehrere Nachbesserungsversuche in angemessener Frist fehlschlagen.

4. Mängelansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn der Mangel auf einem Umstand beruht, der von ihm zu vertreten ist. Ist der Kunde Unternehmer, stehen ihm keine Mängelansprüche zu, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist.

5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet ab Abnahme. Diese Verjährungsfrist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit nicht Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Verjährungsregeln.            

§ 9 Haftung

Für Schäden des Kunden haftet Schugk nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter und Erfüllungshilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Kunde kann darüber hinaus keine weiteren Ersatzansprüche gegen Schugk geltend machen, insbesondere keine Ansprüche auf Schadenersatz, auch nicht aus außervertraglicher Haftung oder sonstigen Rechten wegen etwaiger Nachteile, die mit der Wartung/Reparatur zusammenhängen, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund er sich beruft. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Schugk - außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter und Erfüllungshilfen - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schäden. Der Haftungsausschluss bzw. -beschränkung gilt nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften des deutschen Rechts gehaftet wird. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gilt auch nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 10 Vertragsdauer und Kündigung

1. Der Vertrag tritt zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt und mit betriebsfertiger Bereitstellung des Vertragsgegenstandes beim Kunden in Kraft. Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Grundvertragsdauer.

2. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Grundvertragsdauer bzw. des eingetretenen Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird.

3. Während der Grundvertragsdauer ist eine vorzeitige Kündigung des Wartungsvertrages ausgeschlossen.

4. Schugk ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn:

  1. der Kunde sich mit einer Zahlung aus dem Vertrag ganz oder teilweise trotz Mahnung mehr als vierzehn Tage in Verzug befindet;
  2. die vereinbarte Gesamtkopierleistung (Kopier-/Druckobergrenze) um mehr als 10 % überschritten wird bzw. wenn festgestellt wird, dass das multifunktionale System mit einem höheren als dem vereinbarten monatlichen Kopier-/Druckvolumen für die Dauer von sechs Monaten genutzt wird und dies zu einer unangemessenen Erhöhung der Wartungs-/Reparaturaufwendungen bei Schugk führt;
  3. der Kunde das multifunktionale System an einen anderen als an den vereinbarten Standort verbringt, ohne Schugk hierüber vorab schriftlich zu informieren und eine Genehmigung über die Standortveränderung einzuholen;
  4. der Kunde ihm gemäß § 4 obliegende Mitwirkungspflichten verletzt;
  5. über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird;
  6. dass von Schugk gelieferte multifunktionale System untergeht, verloren geht oder veräußert wird und dies vom Kunden zu vertreten ist.

5. Im Fall der fristlosen Kündigung durch Schugk werden die für die gesamte Vertragsdauer noch ausstehenden monatlichen Wartungspauschalen unter Abzug ersparter Aufwendungen und einer angemessenen Abzinsung für die Vorfälligkeit zur Zahlung fällig. Nach fristloser Kündigung werden vom Kunden oder Dritten geleisteten Zahlungen entsprechend der gesetzlichen Rangfolge, jedoch zunächst auf die nicht umsatzsteuerpflichtigen Forderungen von Schugk angerechnet.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz von Schugk, sofern sich aus dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

2. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Schugk und dem Kunden der Sitz von Schugk. In diesem Fall ist Schugk auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart worden wäre, wenn die Vertragsparteien die Angelegenheit von vornherein bedacht hätten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT-Wartungsverträge

§ 1 Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für IT-Wartungsverträge zwischen Schugk IT-SOLUTIONS GmbH - im Nachfolgenden "Schugk" genannt – und dem Auftraggeber. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn Schugk hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss

Vertragsangebote von Schugk sind freibleibend und unverbindlich.

§ 3 Leistungen und Umfang

Der IT-Wartungsvertrag beinhaltet ausschließlich die im Vertrag beschriebenen Leistungen.

§ 4 Servicebereitschaft

Die Störungsbeseitigungen erfolgen während unserer Geschäftszeiten:
Montag – Donnerstag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr
Freitag zwischen 08:00 und 15:20 Uhr

Werden Serviceleistungen außerhalb dieser Zeit notwendig, müssen hierfür gesonderte Konditionen vereinbart werden. Dem Techniker ist während der normalen Geschäftszeit der ungehinderte Zugang zum Gerät zu gewähren oder per Remote einen Zugang auf die Systeme zu ermöglichen. Falls es erforderlich ist, die Vertragsarbeiten in der Werkstatt von Schugk durchzuführen, erklärt sich der Auftraggeber bereit, dieses zu gewähren.

Nicht enthalten sind: Die Behebung auftretender Mängel, die auf unsachgemäße Benutzung bzw. grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, sowie von Schäden, die durch einen unsachgemäßen Transport durch den Auftraggeber auftreten oder durch Verwendung von nicht geeigneten Materialien. Die Behebung von Schäden, die durch Feuer, Wasser, Einbruch – Diebstahl, Unfall, Blitzschlag, Explosion, Wasserschäden aller Art oder höhere Gewalt usw. verursacht worden sind. Serviceleistungen, die notwendig werden infolge Nichtbeachtung der Pflegehinweise lt. Bedienungsanleitung. Störungen oder Probleme durch die Veränderung der IT-Umgebung durch den Auftraggeber oder Dritte, die zu einer Beeinträchtigung der Systeme führen. Die anlässlich der Behebung von unter § 4 genannten Mängel und Beschädigungen erforderlich werdenden Ersatzteile sowie Arbeits- und Fahrtzeiten werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 5 Mitwirken des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer keine Instandhaltungsarbeiten selbst bzw. durch Dritte vorzunehmen und keine anderen IT-Komponenten zu verwenden, die nicht durch Schugk freigegeben wurden, da sonst der Wartungsanspruch erlischt.

§ 7 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zentral gespeichert werden; dasselbe gilt auch für Angebotsdaten.

§ 8 Preise, Preiserhöhungen, Zahlungsverzug

Für den Fall, dass der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, verstehen sich die Preise von Schugk zzgl. der jeweils am Liefertag gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer rein netto.

Leistungen, die über den vom Auftraggeber gewählten Leistungsumfang gemäß § 3 hinausgehen, werden nach der jeweils gültigen Preisliste von Schugk berechnet.

Die vereinbarten Wartungspauschalen können von Schugk unter Einhaltung einer Benachrichtigungsfrist von zwei Monaten zum jeweils nächsten Monatsersten geändert werden. Übersteigt die Preisänderung 6 % pro Vertragsjahr, kann der Kunde das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat seit Zugang der Änderungserklärung     schriftlich kündigen.

Die Rechnungen von Schugk sind spätestens am 8. Tag nach Datum der Rechnungserstellung ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber kommt somit am 9. Tag nach Datum der Rechnungserstellung mit der Zahlung in Verzug. Sondervereinbarungen sind im Vertrag unter Bemerkungen zu finden.

Der Auftraggeber hat die Wartungspauschalen, wie im Vertrag vereinbart, in der Mitte des jeweiligen Abrechnungszyklus zu bezahlen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, für den termingerechten Zahlungsausgleich Sorge zu tragen. Bei anhaltendem Zahlungsverzug (Erreichen der zweiten Mahnstufe) erfolgen bis zum Ausgleich sämtlicher aus dem Vertrag resultierenden Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse.

Des Weiteren behält sich Schugk vor, das Abrechnungsintervall zu kürzen und somit die Vertragspauschalen monatlich in Rechnung zu stellen.

Ermächtigt der Auftraggeber die Firma Schugk, die Kosten dieses Vertrages im Lastschriftverfahren einzuziehen, erfolgt der Einzug der geschuldeten Beträge bei Fälligkeit. Im Fall der Nichteinlösung ist der Auftraggeber verpflichtet, den geschuldeten Betrag zuzüglich Rückbuchungsgebühren durch Überweisung zum Ausgleich zu bringen. Ein Nichtausgleich binnen zehn Werktagen ab Rückbuchungsdatum hat die Kündigung des bestehenden IT-Wartungsvertrages zur Folge.

Kommt der Kunde mit der Bezahlung einer vereinbarten Teilzahlung ganz oder teilweise in Verzug, so wird die gesamte Restforderung zur sofortigen Zahlung fällig. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse eingestellt wird oder sonstige Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden rechtfertigen.

Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist Schugk berechtigt, vom Kunden Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozent pro Jahr (ggf. anteilig) auf den ausstehenden Betrag zu fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Zinsschaden entstanden ist. Schugk behält sich vor, einen höheren Zinsschaden oder den ggf. höheren gesetzlichen Zinssatz zu fordern.

Schugk ist berechtigt, vom Kunden im Falle des Verzuges, ab der ersten Mahnung eine Bearbeitungskostenpauschale von jeweils 5,00 EUR pro Mahnstufe zu fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder wesentlich geringere Bearbeitungskosten für die Mahnungen entstanden sind. Schugk behält sich vor, darüberhinausgehende Bearbeitungskosten geltend zu machen.

Gegen die Vergütungsansprüche von Schugk kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten, entscheidungsreifen oder solchen Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht begründen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 9 Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag tritt zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in Kraft. Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Grundvertragsdauer.

Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Grundvertragsdauer bzw. des eingetretenen Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird.

Während der Grundvertragsdauer ist eine vorzeitige Kündigung des IT-Wartungsvertrages ausgeschlossen.

Schugk ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn:

  1. der Auftraggeber sich mit einer Zahlung aus dem Vertrag ganz oder teilweise trotz Mahnung mehr als vierzehn Tage in Verzug befindet;
  2. über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet wird;

Im Fall der fristlosen Kündigung durch Schugk werden die für die gesamte Vertragsdauer noch ausstehenden monatlichen Wartungspauschalen unter Abzug ersparter Aufwendungen und einer angemessenen Abzinsung für die Vorfälligkeit zur Zahlung fällig. Nach fristloser Kündigung werden vom Auftraggeber oder Dritten geleisteten Zahlungen entsprechend der gesetzlichen Rangfolge, jedoch zunächst auf die nicht umsatzsteuerpflichtigen Forderungen von Schugk angerechnet.

§ 10 Haftung

Für Schäden des Auftraggebers haftet Schugk nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter und Erfüllungshilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Kunde kann darüber hinaus keine weiteren Ersatzansprüche gegen Schugk geltend machen, insbesondere keine Ansprüche auf Schadenersatz, auch nicht aus außervertraglicher Haftung oder sonstigen Rechten wegen etwaiger Nachteile, die mit der Wartung/Reparatur zusammenhängen, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund er sich beruft. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Schugk - außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter und Erfüllungshilfen - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schäden. Der Haftungsausschluss bzw. -beschränkung gilt nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften des deutschen Rechts gehaftet wird. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gilt auch nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 11 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz von Schugk, sofern sich aus dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Schugk und dem Auftraggeber der Sitz von Schugk. In diesem Fall ist Schugk auch zur Klageerhebung am Sitz des Auftraggebers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart worden wäre, wenn die Vertragsparteien die Angelegenheit von vornherein bedacht hätten.

Haftungsvereinbarung

Bezugnehmend auf den von Ihnen erteilten Auftrag wird die Firma Schugk IT-SOLUTIONS GmbH - nachfolgend Schugk - die Leistungen wie vereinbart erbringen.

Haftung / Haftungsbeschränkung

Vor Beginn, der von Schugk zu erbringenden Leistungen, wird der Auftraggeber - nachfolgend Kunde - ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er selbst für die gesetzlich erforderliche Sicherung seiner Daten verantwortlich ist und eine regelmäßige, möglichst automatische Erstellung von Backups seines gesamten Datenbestandes erstellen sollte. Es wird ausdrücklich empfohlen, Sicherungskopien zu erstellen und diese langfristig zu verwahren, um ggf. zu früheren Versionen seines Datenbestandes zurückkehren zu können. Eine räumliche Trennung der erstellten Sicherungsmittel und der Backups wird aus Sicherheitsgründen empfohlen.

Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde, die vorgenannten Maßnahmen durchgeführt zu haben und eine darüber hinaus notwendige Datensicherung in seinem Verantwortungsbereich in Eigenregie, vor Beginn von Installations- oder Wartungsarbeiten oder Arbeiten zur Netzwerkanbindung durch Schugk, vorzunehmen.

Unter Beachtung der vorstehenden Regelungen sind Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen aus Schuldverhältnissen und wegen unerlaubter Handlung sowohl gegenüber Schugk als auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Der vorgenannte Haftungsausschluss betrifft nicht die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung/ des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Leistungs-/ Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflichten). Unberührt bleibt weiter die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit bei leichter Fahrlässigkeit. Eine mögliche Schadensersatzpflicht für Schugk, für eine nicht grob fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten, wird auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für Datenverluste ist auf den Aufwand beschränkt, der entsteht, wenn der Kunde regelmäßige Datensicherungen durchgeführt hat.

Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde, dass Arbeiten an seiner IT-Infrastruktur durch Schugk in seinem Auftrag unter Beachtung seiner Verantwortlichkeit durchgeführt werden und dass er die vorstehenden Regelungen zur Kenntnis genommen hat.

Sonstiges

Soll die Firma Schugk eine Datensicherung durchführen, ist ein gesonderter Auftrag zu erteilen, der auch gesondert abgerechnet wird. Sämtliche Supportleistungen, auch für Änderungen am bestehenden Netzwerk, wie z. B. Betriebssystem-Anwendungsprogramm- oder Hardwareänderungen, werden auf Basis der geleisteten Arbeitsstunden sowie der Kosten für die An- und Abfahrt gemäß der Dienstleistungspreisliste von Schugk in Rechnung gestellt. Auch für diese Leistungen gilt die Haftungsregelung gemäß o. g. Haftung / Haftungsbeschränkung.